Die Berliner CDU will in großem Stil enteignen: Wie Schwarz-Rot mit einem unbezahlbaren Gesetz Wähler täuscht und Investoren vertreibt

vor 7 Monaten

Die Berliner CDU will in großem Stil enteignen: Wie Schwarz-Rot mit einem unbezahlbaren Gesetz Wähler täuscht und Investoren vertreibt
Bildquelle: NiUS

„Berlin bleibt doch Berlin, da kannste nichts dran ändern!“, heißt es im Lied. Das Lied hat recht, denn in Berlin geht alles immer „seinen sozialistischen Gang“, wie es in einem anderen Lied (von Wolf Biermann) heißt. Und in der Tat: An der linken Grundstimmung in der Berliner Politik kann niemand nichts ändern.

Deshalb konnten ein paar linke NGOs den Berlinern vor Jahren den Floh ins Ohr setzen, ihre Mieten würden sinken, sobald ihre Stadt nur ein paar hunderttausend Wohnungen enteignet und in Gemeineigentum umwandelt. Seitdem glauben die Berliner das. Zahllose Ökonomen, Juristen und Immobilienspezialisten haben den Berlinern daraufhin erklärt, dass dieses Projekt rechtlich, wirtschaftlich und finanziell nicht machbar ist, aber das ficht diese nicht an. Die Berliner machen einfach weiter. Die fahren mit Vollgas auf die noch ein Stück entfernte, aber bereits gut sichtbare Wand des Sozialismus zu und sagen sich: Wenn wir an der Wand sind, sehen wir ja, was passiert.

Über dieses Thema ist schon viel geschrieben worden. Es ist von klugen Leuten widerlegt, zerlegt und zerrissen worden, aber es geht nicht weg. Ja, der Berliner Senat ist genau jetzt damit befasst, ein formelles Gesetz auf den Weg zu bringen, mit dem die spätere Enteignung der Wohnbaugesellschaften vorbereitet werden soll. Wie immer bei großen Gesetzesvorhaben, die ihre Kritiker haben, ist der ganze Prozess schwierig, langwierig und undurchschaubar. Zeit also, Licht in dieses sozialistische Dunkel zu bringen.

Angefangen hat alles 2021. Damals hat die Mehrheit der Berliner Bürger bei einem Volksentscheid folgender Aussage zugestimmt: „Der Berliner Senat wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um Immobilienunternehmen mit jeweils mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin zu vergesellschaften und deren Wohnungsbestände in Gemeineigentum zu überführen.“ Zwei Jahre später haben SPD und CDU nach Wahlen in ihrer Koalitionsvereinbarung beschlossen, das Ergebnis des Volksentscheids aus dem Jahr 2021 umzusetzen.

Eine Aktivistin in violetter Weste hält eine Sektflasche mit der Aufschrift von 59 Prozent auf dem Etikett – so viele Personen stimmten beim Entscheid für das Enteignungsbegehren.

Damit das auch wirklich passiert, ist die SPD vorgeprescht und hat im Juli 2025 einen Entwurf für ein sog. „Vergesellschaftungsrahmengesetz“, kurz „VergRG Berlin“, vorgelegt. Mit diesem Gesetzentwurf soll ein rechtlicher Rahmen für spätere Enteignungen geschaffen werden.

Das Vergesellschaftungsrahmengesetz der SPD würde, sollte es beschlossen werden, dem Abgeordnetenhaus atemberaubende Rechte einräumen. Ginge es nach der SPD, dann könnte Berlin nicht nur Wohnbaugesellschaften enteignen, sondern auch Energieversorger, Müllentsorgungsbetriebe, Wasserversorger, den öffentlichen Nahverkehr sowie „Post-, Telekommunikations- und digitale Kommunikationsdienste“ – ja sogar Gesundheitsdienste. Und selbst diese Horrorliste ist keineswegs abgeschlossen, sondern könnte in der Praxis jederzeit verlängert werden. Enteignet werden könnte nach dem Willen der SPD aber nicht nur das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden, sondern auch Erbbaurechte, die Rechte zum Erwerb von Grundstücken, Naturschätze und alle Arten von Produktionsmitteln, sprich ganze Unternehmen, Anlagen und Maschinen, mit denen irgendetwas erzeugt oder eine Dienstleistung erbracht wird.

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