Gericht weist Eilantrag ab: Auch AfD-Mann Moriße darf nicht zur OB-Wahl antreten

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Gericht weist Eilantrag ab: Auch AfD-Mann Moriße darf nicht zur OB-Wahl antreten
Bildquelle: NiUS

Der AfD-Politiker Thorsten Moriße darf vorerst nicht bei der Oberbürgermeisterwahl in Wilhelmshaven antreten. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat einen Eilantrag des niedersächsischen Landtagsabgeordneten abgelehnt. Moriße wollte damit seine Zulassung zur Wahl am 13. September erzwingen.

Zuvor hatte der zuständige Wahlausschuss gegen seine Kandidatur gestimmt. Nach Medienberichten begründete das Gremium dies mit Zweifeln an Morißes Verfassungstreue. Berücksichtigt worden seien unter anderem Äußerungen auf Facebook sowie seine führende Funktion in der AfD. Moriße ist neben seinem Landtagsmandat auch Kreisvorsitzender der Partei in Wilhelmshaven. Er selbst hält die beanstandeten Aussagen für von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Das Verwaltungsgericht nahm allerdings keine abschließende Bewertung dieser Vorwürfe vor. Entscheidend war vielmehr das Wahlrecht: Maßnahmen, die unmittelbar das laufende Wahlverfahren betreffen, sollen grundsätzlich erst nach der Wahl im Rahmen eines Wahleinspruchs überprüft werden. Andernfalls könne die Vielzahl möglicher Gerichtsverfahren die termingerechte Durchführung einer Wahl gefährden.

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