AfD-Abgeordnete durften nicht Deutschlandfahne schwenken: Das ist der Grund

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AfD-Abgeordnete durften nicht Deutschlandfahne schwenken: Das ist der Grund
Bildquelle: NiUS

AfD-Abgeordnete schwenkten im Juni auf dem Balkon eines Parlamentsgebäudes die Deutschlandfahne. Daraufhin bekamen sie Besuch von der Bundestagspolizei. Jetzt teilte die Bundestagsverwaltung offiziell den Grund dafür mit.

„Nun habe ich es schriftlich“, teilt die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch auf X mit. Ihr Schwenken der Deutschlandfahne vom Balkon eines Bundestagsbüros war ein Verstoß gegen die Hausordnung, lautet die offizielle Begründung. Die Junge Freiheit berichtete zuerst. Neben von Storch waren auch die Parlamentarier Stefan Keuter und Pierre Lamely bei der Aktion dabei.

Tausende Demonstranten forderten vor dem Brandenburger Tor das Ende der schwarz-roten Koalition. Die Politiker zeigten sich mit der Fahnen-Aktion solidarisch mit den Demo-Teilnehmern, wie auch ein Video zeigt. Keuter hatte sogar in die „Merz muss weg“-Sprechchöre mit eingestimmt. Daraufhin kamen Polizisten in das Büro. Sie erklärten den überraschten Politikern, man habe sie wegen der wehenden Flagge „hochgeschickt“. Die Beamten hatten erklärt, das Fahnenschwenken könne gegen die Hausordnung verstoßen. Der Polizei-Einsatz am 8. Juni hatte in der Folge Diskussionen ausgelöst.

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