551 NGO-Fragen – So antwortet die Bundesregierung NIUS

vor 12 Monaten

551 NGO-Fragen – So antwortet die Bundesregierung NIUS
Bildquelle: NiUS

Im Wahlkampfjahr 2025 hatte die CDU/CSU-Fraktion eine ambitionierte Idee: Sie stellte der damaligen Bundesregierung 551 Fragen zur staatlichen Förderung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) – ein beachtliches Konvolut, das angesichts jährlich fließender Millionensummen naheliegende Fragen aufwarf: Wer bekommt wie viel? Warum? Und mit welchem Ergebnis?

Die Reaktion: ausweichend, lückenhaft, formalistisch. Zahlreiche Fragen wurden gar nicht beantwortet, bei anderen wurde auf angeblichen „Zeitdruck“ verwiesen. Trotz dieser bemerkenswerten Antwortverweigerung ließ die Union das Thema dann einfach fallen – mutmaßlich aus Rücksicht auf den frisch gebackenen Koalitionspartner, der jede Prüfung staatlich finanzierter Vereine sofort als „Angriff auf die Zivilgesellschaft“ denunzierte. Wenn es um die Umverteilung öffentlicher Gelder an staatsnahe Strukturen geht, endet der Aufklärungswille offenbar an der eigenen Karrieregrenze.

NIUS zeigte mehr Ausdauer. Am Tag der Vereidigung der neuen Bundesregierung (was allein schon ein schönes Detail ist), stellten wir für NIUS eine neue, präzisere Anfrage: 91 Fragen, zusammengesetzt aus den wichtigsten unbeantworteten CDU/CSU-Punkten – ergänzt um 30 eigene Fragen zu Förderhöhen, Empfängern, Kriterien und personellen Verflechtungen.

Am Tag der Vereidigung der neuen Bundesregierung, stellte Anwalt Steinhöfel 91 Fragen.

Das Ergebnis: staatlich organisierter Ausweichsport auf höchstem Niveau.

Wer Antworten suchte, bekam Verweise – auf Webseiten, auf Einzelpläne des Haushalts, auf alte Drucksachen, auf das Lobbyregister, das keine konkreten Angaben enthält – und auf die alte Lieblingsformel des Verwaltungsapparats: „Keine Erkenntnisse vorliegend.“

Anstelle konkreter Zahlen zur Mittelvergabe verweisen die Ministerien auf öffentlich zugängliche Quellen, in denen gerade keine konkreten Zahlen enthalten sind. Zum Beispiel: der Bundeshaushalt. Oder Drucksache 20/15101 – in der es ausdrücklich heißt, man habe nur „zumutbar Ermittelbares“ geliefert und übernehme keine Verantwortung für Vollständigkeit.

Das Bundesinnenministerium verweist auf eine Tabelle zur Beantwortung einer AfD-Anfrage, in der einige Summen auftauchen – allerdings ohne Zusammenhang, Zeitraum, Zweckbindung oder Aussagekraft. Eine Tabelle als Placebo.

Das Lobbyregister wird als Offenlegungsplattform bemüht, obwohl es nur Summen ab einer bestimmten Höhe erfasst – viele NGOs tauchen dort gar nicht auf. Wer nicht hinschauen will, findet immer einen Vorwand, wegzuschauen.

Zur Frage, ob es personelle Verflechtungen zwischen Ministerien und geförderten Organisationen gibt – etwa durch frühere Arbeitgeber, Partnerschaften oder Netzwerke – gibt es dann kollektives Schulterzucken. „Keine Erkenntnisse“, „wird nicht zentral erfasst“, „nicht bekannt“. Staatliche Blindheit auf Anweisung.

Die Ironie der Geschichte: Einige Ministerien wurden nun mit exakt den Fragen konfrontiert, die die eigenen Parteifreunde wenige Monate zuvor gestellt hatten – und auf die man damals noch vollständige Antworten verlangte. Jetzt, da man selbst in Regierungsverantwortung ist, gilt offenbar: Fragen stellen ist gut, Antworten geben aber leider unzumutbar.

Von den 91 konkreten Fragen blieb etwa ein Drittel völlig unbeantwortet oder wurde nur mit Textbausteinen „beantwortet“, die das Gegenteil einer Antwort sind.

Das Bild ist eindeutig: Die Bundesregierung – gleich welcher Couleur – will offenbar nicht, dass Licht in den Förderdschungel fällt. Es geht um viel Geld, viele Verbindungen und ein System von politisch genehmen Vereinen, das in seiner Intransparenz offenbar bewusst kultiviert wird.

Die Bundesregierung scheint kein Interesse an einer Aufklärung zu haben.

Deshalb wird der Vorgang nun – nach Ablauf der Antwortfrist – dem Verwaltungsgericht Berlin zur Prüfung vorgelegt. Denn was der Staat nicht freiwillig offenlegt, muss er sich womöglich gerichtlich entreißen lassen.

Im Folgenden dokumentieren wir die 91 Fragen und die jeweiligen Antworten – oder das, was Ministerien dafür halten.

Anbei finden Sie eine Übersicht und Kommentare zu den Fragen und den Antworten der Bundesministerien und des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Flüchtlinge, Migration und Integration.

Abkürzungen:

Nicht oder nicht ausreichend beantwortet sind die Fragen 1, 2, 5, 6, 8, 9, 11-18, 27-29, 37, 40, 44, 48, 51, 54, 56, 59, 62, 66, 70, 72, 76, 77, 80, 84, 88 und 91.

1) Welche Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger erhielten und erhalten 2024 und 2025 institutionelle und projektbezogene Fördermittel aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend? In welcher Höhe liegen diese?

Das BMFSFJ hat auf den Einzelplan 17 des Bundeshaushaltes 2024 bzw. des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2025 verwiesen. Die Unterlagen enthalten diese Angaben nicht.

Einige Fragen gingen auch an das Haus von Familienministerin Prien.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU Fraktion, Bundestagsdrucksache 20/15101 enthält in deren Anlage Angaben zu Zahlungen des BMFSFJ an verschiedene NGOs für das Jahr 2025. In der Antwort der BR heißt es ferner (Seite 4):

„Die aufgeführten Angaben entsprechen den mit zumutbarem Aufwand im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorgesehenen kurzen Fristen ermittelbaren Informationen. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.“

Also ist offen, ob, an wen und in welcher Höhe 2025 ggf. weitere Fördermittel gezahlt wurden. Vollständig offen sind Zahlungen des Vorjahres 2024.

2) Welche Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger erhielten und erhalten 2024 und 2025 institutionelle und projektbezogene Fördermittel aus dem Auswärtigen Amt? In welcher Höhe liegen diese?

Das AA hat auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU Fraktion, Bundestagsdrucksache 20/15101 sowie auf den Haushaltsplan des Auswärtigen Amts (Einzelplan 05) verwiesen.

Dem Einzelplan sind hierzu keine Angaben zu entnehmen. Die Anlage der Antwort der BR auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU Fraktion, Bundestagsdrucksache 20/15101, enthält keine Angaben zu vom AA gezahlten Fördermittel. Zudem hat die BR keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhoben (siehe Kommentar zu Frage 1).

3) Welche Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger erhielten und erhalten 2024 und 2025 institutionelle und projektbezogene Fördermittel aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz? In welcher Höhe liegen diese?

Das BMWE verweist auf den Einzelplan 09, der solche Angaben nicht enthält. Ferner verweist das BMWE auf das Lobbyregister, welches allerdings nur Zahlungen über 10.000 Euro aufführt und für die hier relevanten NGOs keine Angaben zu Zuwendungen im Jahr 2024 enthält.

Die Frage ist dennoch – jedenfalls im Hinblick auf das BMWE – beantwortet, weil das BMWE insoweit detailliert geantwortet hat.

4) Welche Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger erhielten und erhalten 2024 und 2025 institutionelle und projektbezogene Fördermittel aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung? In welcher Höhe liegen diese?

Im Hinblick auf projektbezogene Förderungen hat das BMZ auf das dem Transparenzportal des BMZ verwiesen. Dort sind derartige Angaben zu finden, Anhaltspunkte, dass die Angaben unvollständig wären, sind nicht ersichtlich.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Im Übrigen hat das BMZ geantwortet, keine der im Fragenkatalog aufgeführten Organisationen habe im gefragten Zeitraum Zuwendungen vom BMZ erhalten.

5) Welche Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger erhielten und erhalten 2024 und 2025 institutionelle und projektbezogene Fördermittel aus dem Bundesministerium für Justiz? In welcher Höhe liegen diese?

Das BMJ verweist auf den Einzelplan 07 in Kapitel 0710 des Bundeshaushaltes 2024 bzw. des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2025.

Dort sind keine derartigen Angaben aufgeführt.

6) Welche Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger erhielten und erhalten 2024 und 2025 institutionelle und projektbezogene Fördermittel aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung? In welcher Höhe liegen diese?

Das BMFTR verweist auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (Drucksache 20/15101). Dort findet sich hierzu nichts. Dasselbe gilt für den Einzelplan 30 des Bundeshaushaltes 2024 bzw. des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2025, auf den das BMFTR ebenfalls verweist.

Davon abgesehen antwortet das BMFTR: „Eine Auflistung aller Zuwendungen … an ‚Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger‘ ist nicht möglich.“

Der Hinweis auf eine eigene Recherchemöglichkeit hier.

7) Welche Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger erhielten und erhalten 2024 und 2025 institutionelle und projektbezogene Fördermittel aus dem Bundesministerium des Innern und für Heimat? In welcher Höhe liegen diese?

Das BMI verweist auf Einzelplan 06 des Bundeshaushaltes 2024 bzw. des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2025 sowie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (BT-Drs. 20/10952) im Anhang.

Diese Unterlagen enthalten die Angaben nicht.

Die Anlage der Antwort der BR auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU Fraktion, Bundestagsdrucksache 20/15101, enthält allerdings Angaben zu vom BMI im Jahr 2025 gezahlten Fördermitteln. Die BR hat jedoch ausdrücklich einen Anspruch auf Vollständigkeit verneint (siehe Kommentar zu Frage 1).

8) Welche Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger erhielten und erhalten 2024 und 2025 institutionelle und projektbezogene Fördermittel aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales? In welcher Höhe liegen diese?

Das BMAS verweist auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU Fraktion Bundestagsdrucksache 20/15101 (Link:  Drucksache 20/15101) sowie vor allem auf die dortigen Vorbemerkungen der Bundesregierung.

Dort finden sich keine Antworten auf die gestellte Frage. Ferner antwortet das BMAS, eine allgemeine Abfrage nach „Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger“ sei nicht möglich.

9) Welche Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger erhielten und erhalten 2024 und 2025 institutionelle und projektbezogene Fördermittel aus dem Bundesministerium der Finanzen? In welcher Höhe liegen diese?

Das BMF verweist auf die Antwort der BR auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drucksache 20/15101). Diese enthält keine hinreichende Antwort auf die gestellte Frage.

Der weitere Hinweis des BMF auf den Einzelplan 08 des Bundeshaushaltes 2024 bzw. des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2025 beantwortet die Frage ebenfalls nicht, da diese die erfragten Angaben nicht enthalten.

Das Haus Klingbeil fühlt sich nicht für die Fragen zuständig.

10) Welche Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger erhielten und erhalten 2024 und 2025 institutionelle und projektbezogene Fördermittel aus dem Bundesministerium der Verteidigung? In welcher Höhe liegen diese?

Das BMVg antwortet, aus dem Geschäftsbereich des BMVg würden keine Bündnisse, Vereine, Organisationen oder sonstige private Träger, deren Gegenstand gesellschaftspolitische oder sonstige politische Themen im Sinne der Fragestellung sind, Zuwendungen erhalten.

11) Welche Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger erhielten und erhalten 2024 und 2025 institutionelle und projektbezogene Fördermittel aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft? In welcher Höhe liegen diese?

Das BMLEH verweist auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion, ferner auf den Einzelplan 10 des Bundeshaushaltes 2024 bzw. des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2025.

Diese enthalten die erfragten Angaben nicht.

12) Welche Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger erhielten und erhalten 2024 und 2025 institutionelle und projektbezogene Fördermittel aus dem Bundesministerium für Gesundheit? In welcher Höhe liegen diese?

Das BMG verweist auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion, ferner auf den Einzelplan 15 des Bundeshaushaltes 2024 bzw. des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2025.

Die Antwort der Bundesregierung bzw. der Einzelplan 15 oder der Regierungsentwurf enthalten die erfragten Angaben nicht.

13) Welche Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger erhielten und erhalten 2024 und 2025 institutionelle und projektbezogene Fördermittel aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr? In welcher Höhe liegen diese?

Das BMV hat auf die Presseanfrage nicht geantwortet.

14) Welche Bündnisse, Vereine und Organisationen erhielten und erhalten 2024 und 2025 institutionelle und projektbezogene Fördermittel aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz? In welcher Höhe liegen diese?

Das BMUK hat geantwortet, eine Auswertung nach derart allgemeinen, unbestimmten Kriterien wie „Bündnisse, Vereine oder Organisationen" sei angesichts einer Vielfalt und großen Anzahl an Zuwendungsempfängern nicht zu leisten.

15) Welche Bündnisse, Vereine und Organisationen erhielten und erhalten 2024 und 2025 institutionelle und projektbezogene Fördermittel aus Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen? In welcher Höhe liegen diese?

Das BMWSB verweist auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion, ferner auf den Einzelplan 25 des Bundeshaushaltes 2024 bzw. des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2025.

Die Antwort der Bundesregierung bzw. der Einzelplan 15 oder der Regierungsentwurf enthalten die erfragten Angaben nicht.

16) Welche Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger erhielten und erhalten 2024 und 2025 institutionelle und projektbezogene Fördermittel aus dem Budget der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien? In welcher Höhe liegen diese?

Der BKM hat geantwortet, institutionelle Förderungen wie auch Projektförderungen im Geschäftsbereich des BKM könnten dem Einzelplan 0452 des Bundeshaushaltes 2024 bzw. Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 entnommen werden.

Diese enthalten die erfragten Angaben nicht.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion enthält einzelne Fördersummen des BKM (für 2025). Weitergehende Angaben sind auch dort nicht enthalten.

17) Welche Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger erhielten und erhalten 2024 und 2025 institutionelle und projektbezogene Fördermittel aus dem Budget der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration? In welcher Höhe liegen diese?

Der Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration verweist auf den Einzelplan 04 des Bundeshaushaltes 2024 bzw. den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025. Diese enthalten die erfragten Angaben nicht.

18) Auf welche Höhe taxiert die Bundesregierung die Gesamtausgaben der institutionellen und projektbezogenen Fördermittel für Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger im Bereich der Nichtregierungsorganisationen im Jahr 2024?

Hierzu verweist das BMFSFJ auf den Einzelplan 17 des Bundeshaushaltes 2024 bzw. den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025, das BMG verweist auf die Antwort der Bundesregierung in Drucksache 20/15101. Diese Unterlagen enthalten die betreffenden Angaben nicht.

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