Die geplante steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1000 Euro soll offenbar auch Arbeitnehmern zugutekommen, die staatliche Leistungen beziehen. In der Union sorgt dieser Punkt aus einem Gesetzentwurf des SPD-geführten Finanzministeriums für Verwunderung.
Nach Informationen von Welt können auch Bezieher der ab Juli vorgesehenen Grundsicherung die Prämie erhalten, sofern sie eigenes Erwerbseinkommen haben. Grundlage ist ein Entwurf der Koalitionsfraktionen von Union und SPD, der noch vom Bundestag beschlossen werden muss.
Im Entwurf heißt es, dass „Leistungen, die Arbeitgeber – zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn – bis zu einem Betrag von 1000 Euro als Entlastungsprämie an ihre Arbeitnehmer (…) gewähren, bei Beziehern von Leistungen nach dem SGB II nicht als Einkommen berücksichtigt werden“. Damit würde die Prämie zusätzlich zum Lohn und ohne Kürzung der staatlichen Leistungen ausgezahlt. An anderer Stelle wird das noch einmal bekräftigt: „Arbeitnehmern sollen diese Leistungen auch dann in voller Höhe zugutekommen, wenn sie Leistungen nach dem SGB II beziehen.“
AfD-Parteitag in Erfurt - Tag 2 | 05.07.26











