Nach historischem Wahldebakel: CDU-Abgeordnete erhalten bis zu 156.250 Euro Übergangsgeld innerhalb von drei Jahren

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Nach historischem Wahldebakel: CDU-Abgeordnete erhalten bis zu 156.250 Euro Übergangsgeld innerhalb von drei Jahren
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Die CDU ist bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern krachend an der Fünfprozenthürde gescheitert – erstmals seit Gründung der Bundesrepublik fliegt sie damit aus einem Landesparlament. Ihre Abgeordneten müssen dennoch nicht sofort auf ihre bisherigen Bezüge verzichten: Dank eines Landesgesetzes können sie noch bis zu drei Jahre Übergangsgeld erhalten.

Denn nach Paragraf 16 des Abgeordnetengesetzes erhalten ausscheidende Parlamentarier auf Antrag zunächst drei Monate lang 90 Prozent ihrer bisherigen Grundentschädigung. Diese liegt seit Januar 2026 bei monatlich 7.440,45 Euro. Damit stehen ihnen in der ersten Phase rund 6.696 Euro pro Monat zu.

Wer dem Landtag mindestens zwei Jahre angehört hat, kann anschließend weitere neun Monate lang 70 Prozent der bisherigen Bezüge erhalten. Das entspricht derzeit rund 5.208 Euro im Monat. Nach einer mindestens fünfjährigen Mitgliedschaft folgen weitere 24 Monate mit 50 Prozent der Grundentschädigung – aktuell etwa 3.720 Euro monatlich.

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