Nachdem die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Nius Werbung auf Bussen und in U-Bahnen untersagt hatten, haben sie am Montag bereits in der zweiten Instanz diesbezüglich vor Gericht verloren: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat im Eilverfahren die Beschwerde der BVG zurückgewiesen und damit die vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt. Demnach sei es von der BVG nicht rechtens gewesen, die Werbung von Nius in Bussen und Bahnen zu entfernen. Das berichtet Nius.
Nius hatte im April eine Kampagne in einem Doppeldeckerbus und in der U‑Bahn gebucht – bereits kurz nach dem Kampagnenstart kündigte die BVG diese jedoch Anfang Juni plötzlich auf. Vorgeschobener Grund war ein Beitrag von Nius-Chefredakteur Julian Reichelt auf X, in dem er in einem offensichtlich satirischen Kontext ein Foto eines digital bearbeiteten Nius-Werbebanners mit der Aufschrift „Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern“ teilte.
Nius hatte dagegen vor Gericht geklagt und wurde von dem Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel vertreten. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied im Juli, dass die BVG per einstweiliger Anordnung dazu verpflichtet werden sollte, ihren Werbepartner „binnen drei Werktagen nach Zustellung des Beschlusses anzuweisen, die Werbekampagne der Antragstellerin fortzusetzen“.
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