Der Film Citizen Vigilante von Uwe Boll hat in Deutschland von der Freiwilligen Selbstkontrolle keine Altersfreigabe bekommen. „Keine Kennzeichnung“ beziehungsweise „Nicht freigegeben“ bedeutet, dass der Film in Kinos, auf Streaming-Plattformen und im regulären Handel nicht angeboten werden darf. Solche Werke dürfen rechtlich nur Erwachsenen unter strenger Eigenverantwortung zugänglich gemacht werden.
Die FSK hat wohl einerseits gehofft, mit dieser milden Zensur zu erreichen, dass man ihr keine Zensur vorwerfen könne, und andererseits, dass mit der wenig mutigen Entscheidung derselbe Effekt wie mit einer tatsächlichen Indizierung erreicht werden könne. Sie hat sich, wenig überraschend, in beidem getäuscht. Ihr wird Zensur vorgeworfen, und ihre Zensur hat den Film populär gemacht und zu Quoten verholfen, von denen staatlich geförderte Filme nur träumen können.
Wer aber ist die FSK? Es sind etwa 250 Prüfer, die ehrenamtlich für die FSK tätig sind. Sie werden von den Verbänden der Film- und Videowirtschaft sowie der öffentlichen Hand für eine Dauer von drei Jahren ernannt und müssen Erfahrung im Umgang mit Kindern oder Jugendlichen haben oder über entsprechendes Fachwissen in der Psychologie oder Medienwissenschaft verfügen.
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