Der Rechtsanwalt und stellvertretende bayerische Verfassungsrichter Chan-jo Jun hat auf X von allen CDU-Landtagsabgeordneten in Sachsen-Anhalt gefordert, dass diese ihr Recht auf eine freie Entscheidung bei der geplanten Ministerpräsidentenwahl im Dezember aufgeben und stattdessen eine „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ abgeben, dass sie AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund nicht mitwählen würden. „Die Partei muss sich schleunigst positionieren“, schrieb Jun weiter.
Vorher kritisierte Jun, dass die CDU-Abgeordneten sich bei der Wahl des Landtagspräsidenten, bei der der AfD-Vertreter Tobias Rausch mutmaßlich auch mit vier CDU-Stimmen gewählt wurde, auf das Wahlgeheimnis berufen würden: „Warum ist ‚geheime Wahl‘ eigentlich eine Rechtfertigung dafür über seine Wahlentscheidung zu lügen? Ist eine Lüge nicht mehr verwerflich, wenn man nicht erwischt wird?“
Während Jun einerseits das Wahlgeheimnis bei der Ministerpräsidentenwahl infrage stellt, fordert er gleichzeitig auch einen Eingriff in das verfassungsrechtlich festgeschriebene Recht auf das freie Mandat: Die CDU-Abgeordneten würden ihre Wahlentscheidung, falls sie eine „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ abgegeben hätten, nicht von ihrem freien Willen, sondern von einer rechtlich verbindlichen Verpflichtung abhängig machen.
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