Die Ankündigung der AfD Sachsen-Anhalt klingt zunächst nach einem einfachen Vorgang: Eine neue Landesregierung kündigt die Rundfunkstaatsverträge – anschließend entfällt der Rundfunkbeitrag und der öffentlich-rechtliche Rundfunk verschwindet. Es wäre die Erfüllung eines Wahlversprechens, ja einer Sehnsucht vieler Menschen. Aber wäre es wirklich so einfach?
Eine Kündigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Sachsen-Anhalt könnte nicht nur den örtlich zuständigen MDR treffen, sondern auch das öffentlich-rechtliche System bundesweit unter Druck setzen. Sie würde den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aber weder sofort abschalten noch das Land automatisch vom Rundfunkbeitrag befreien.
Genau das – dieses Unter-Druck-setzen – schwebt der Partei um Ulrich Siegmund offenbar vor. Die AfD kündigt in ihrem 100-Tage-Programm an, „als erste Amtshandlung die Rundfunkstaatsverträge“ zu kündigen, um „echten Reformdruck“ zu erzeugen. Gemeint sein dürften mindestens der MDR-Staatsvertrag, der konkret zwischen den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt; der Medienstaatsvertrag, der auch private und digitale Medien reguliert; der Rundfunkbeitrags- und der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag sowie die Verträge über ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Diese jeweils separaten Vertragswerke regeln unterschiedliche Dinge und besitzen teilweise unterschiedliche Kündigungsfristen und -termine. Eine einzige Kündigung, mit der Sachsen-Anhalt in der „ersten Amtshandlung“ eines Ministerpräsidenten Siegmund vom ÖRR an sich befreit wird, gibt es nicht.
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