Die Briefwahl wurde zur Bundestagswahl 1957 eingeführt. Ursprünglich musste der Wähler in einem Antrag glaubhaft machen, dass er am Wahltag verhindert war – etwa wegen Krankheit, Alter, Beruf oder Abwesenheit. Seit einer Änderung von 2008, die erstmals bei der Bundestagswahl 2009 wirksam wurde, muss kein Grund mehr angegeben werden. Seither nimmt die Briefwahl nur noch zu. Bei der letzten Bundestagswahl betrug der Briefwähleranteil 37 Prozent; in der Ausnahmesituation des Coronajahres 2021 sogar 47 Prozent!
Erst 2013 hat das Bundesverfassungsgericht die voraussetzungslose Briefwahl für verfassungsgemäß erklärt. Ganz wohl war den Richtern dabei nicht. Sie stellten nämlich ausdrücklich fest, dass bei der Briefwahl die öffentliche Kontrolle der Stimmabgabe eingeschränkt und die Integrität „nicht gleichermaßen gewährleistet“ sei wie im Wahllokal. Dieser Nachteil werde zugunsten einer möglichst allgemeinen Wahlteilnahme hingenommen. Der Gedanke ist nachvollziehbar. Doch die Zeiten ändern sich.
Die Richter konnten sich wohl nicht vorstellen, dass aus einer Ausnahmeregelung ein übliches Verfahren wurde. Damit müsste das Verfahren der Briefwahl überarbeitet werden – erfüllt es wirklich die Norm einer allgemeinen, gleichen und geheimen Wahl? Was bei wenigen abgegebenen Stimmen vernachlässigt werden kann, weil hier Fehler zwar vorkommen mögen, aber kaum wahlentscheidend sein dürften, muss jetzt neu gedacht werden, wenn die Briefwahl häufig und damit wahlentscheidend wird. Denn es geht um viel: Nichts weniger als die Glaubwürdigkeit und damit Gültigkeit einer Wahl steht zur Debatte und damit die Legitimität der Wahl schlechthin.
Dass es bei der Briefwahl ein größeres Unstimmigkeitspotential gibt als bei der Wahl im Wahllokal, pfeifen die Spatzen von den Dächern. Denn die eigentliche Stimmabgabe ist der öffentlichen Kontrolle entzogen. Während bei der Urnenwahl die Wahlberechtigung vor Ort geprüft wird, erst danach der Wähler unter Beobachtung eine nicht-einsehbare Wahlkabine betritt und dort sein Kreuz macht, ist die Abgabe der Briefwahlstimme unkontrolliert und auch weitgehend unkontrollierbar. Das bedeutet nicht automatisch Wahlbetrug, sondern zunächst eine strukturell geringere Kontrollierbarkeit.
Die wichtigsten Schwachstellen lassen sich schnell aufzählen
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