Auf dem linken Auge blind: Zweierlei Maß beim Waffenbesitz

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Auf dem linken Auge blind: Zweierlei Maß beim Waffenbesitz
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In ihrem Kampf gegen die Alternative für Deutschland kennen die sogenannten demokratischen Parteien keine Grenzen. Ihnen unterstellte Behörden setzen sie als Schild und Schwert zur Bekämpfung einer großen Volkspartei ein.

Seit vergangenem Jahr versuchen staatliche Waffenbehörden immer öfter, Waffenbesitzern nur aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der AfD die Besitzkarte zu entziehen – angeblich wegen mangelnder Zuverlässigkeit. Das ist in der Regel nur ein Vorwand, aber ein höchst undemokratischer Akt, um Mitglieder der inzwischen laut Umfragen größten Partei in Deutschland einzuschüchtern und zu bestrafen.

In Sachsen gilt nicht nur die AfD-Mitgliedschaft als starkes Indiz für waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Es reicht, der Partei nahezustehen. Unglaublich, aber realexistierende „Demokratie“. Das sächsische Innenministerium hat die Waffenbehörden angewiesen, waffenrechtliche Erlaubnisse von AfD-Mitgliedern und Unterstützern zu überprüfen und möglichst zu widerrufen.

Der CDU-geführte Staatsapparat beruft sich dabei auf die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Landesamt für Verfassungsschutz, das dem Innenministerium von Armin Schuster (CDU) untersteht und weisungsgebunden ist.

Darüber jubelte der lokale öffentlich-rechtliche Rundfunk MDR Mitte August vergangenen Jahres unter der Überschrift „Gesichert Rechtsextrem – AfD-Waffenbesitzer in Sachsen werden auf Zuverlässigkeit überprüft“. In Sachsen würden derzeit Dutzende AfD-Anhänger, die Waffen besitzen, auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft. Das ginge aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken-Politikerin Juliane „Bambule“ Nagel hervor. Sie gilt in Leipzig als Schutzpatronin des Linksextremismus im berüchtigten Stadtteil Connewitz.

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