Staatsrechtler: Nach AfD-Sieg könnten Bund und Länder Sachsen-Anhalt vom Länderfinanzausgleich ausschließen

vor etwa 2 Monaten

Staatsrechtler: Nach AfD-Sieg könnten Bund und Länder Sachsen-Anhalt vom Länderfinanzausgleich ausschließen
Bildquelle: Tichys Einblick

Magdeburg. Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau hält es für möglich, dass Bund und Länder nach einem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt das Land vom Länderfinanzausgleich ausschließen. So wie Rheinland-Pfalz nach dem guten AfD-Ergebnis mit dem alten Landtag das Quorum für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen von 20 auf 25 Prozent erhöht hat, erwarte er auch eine Reaktion der Länder auf eine AfD-geführt Landesregierung.

„Nachdem etwa in Sachsen-Anhalt eine absolute Mehrheit für die AfD zustande gekommen und auch eine entsprechende Regierung gewählt worden wäre, könnte mit einfacher Mehrheit im Bundestag und Bundesrat das Gesetz über den Länderfinanzausgleich geändert werden“, so Vosgerau im Gespräch mit der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Tichys Einblick. „Die Mehrheiten dafür wären da, im Bundestag wie im Bundesrat.“ Es sei möglich in einem Gesetz festzulegen, dass ein Land mit einer Regierung, die vom Verfassungsschutz mehrerer Länder als rechtsextrem eingestuft wird, nicht mehr finanziert wird.

Auch die Einberufung des alten Landtages nach einem AfD-Wahlsieg hält Vosgerau für denkbar, um einen AfD-Ministerpräsidenten zu verhindern. Entsprechende Szenarien hatte jüngst der Münsteraner Staatsrechtler Hinnerk Wißmann der Frankfurter Allgemeinen beschrieben. Demnach könnte in der Landesverfassung festgelegt werden, dass für die Wahl des Ministerpräsidenten eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist. „Das würde dazu führen, dass die derzeitige Regierung auf unabsehbare Zeit geschäftsführend im Amt bleiben würde“, beschreibt Vosgerau. Der Jurist bezweifelt allerdings, dass dies ein abgewähltes Parlament vor Einberufung des neugewählten Landtages darf.

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