Verfassungsrichter: Warum hat die AfD als zweitstärkste Fraktion kein Vorschlagsrecht?

vor 12 Monaten

Verfassungsrichter: Warum hat die AfD als zweitstärkste Fraktion kein Vorschlagsrecht?
Bildquelle: Deutschland Kurier

Das Chaos um die Richterwahlen zum Bundesverfassungsgericht ist ein Lehrstück dafür, wie sich die Kartell-Parteien das höchste deutsche Gericht zur Beute gemacht haben – als ein, bis auf wenige Ausnahmeurteile, willfähriges Notariat der Regierungspolitik etwa bei den Corona-Ausgangssperren. Mehr als zehn Millionen AfD-Wähler hierzulande fragen sich: Wieso hat eigentlich die AfD als zweitstärkste Fraktion im Deutschen Bundestag kein Vorschlagsrecht für Karlsruhe, wohl aber die laut Umfragen inzwischen nur noch 14 Prozent-Partei SPD?

Die Ausgangslage: Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe müssen drei Stellen neu besetzt werden, weil die ausscheidenden Richter die Altersgrenze von 68 Jahren erreicht haben bzw. ihre zwölfjährige Amtszeit abläuft. Grundsätzlich werden die 16 Richterinnen und Richter (jeweils acht im Ersten und Zweiten Senat)  jeweils zur Hälfte vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Geregelt ist das Verfahren im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG).

Aktuell ist der Bundestag am Zuge. Dabei spielt der sogenannte Wahlausschuss des Parlaments eine Schlüsselrolle. Denn: Die vom Bundestag zu berufenden Richter werden auf Vorschlag des Wahlausschusses durch das Plenum gewählt. Eine öffentliche Anhörung gibt es nicht.

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