Der Fall Shabir Ahmed: Wie das UK an der Abschiebung der Grooming-Gang-Täter scheitert

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Der Fall Shabir Ahmed: Wie das UK an der Abschiebung der Grooming-Gang-Täter scheitert
Bildquelle: Tichys Einblick

Es ist ein Fall, der das Königreich in Aufruhr versetzt, zumindest in Teilen der Öffentlichkeit. Zunehmend wird klar: „Vielfalt ist nicht die Stärke Großbritanniens“, wie es nun ein Kommentar im Telegraph auf den Punkt brachte. Dass der Multikulturalismus sein Ziel verfehlt – das Land zu einer besseren Version seiner selbst zu machen, siehe Bärbel Bas’ „Einheitsbraun“ –, wird dabei wie im Falle des Kommunismus immer nur auf die Umstände geschoben. Aber diese ‚unglücklichen Umstände‘ drängen allmählich, aber sicher immer stärker in den Vordergrund.

Aufsehen erregt nun der neue Fall aus dem Straf- und Justizwesen des Landes. An diesem Donnerstag soll der heute 73-jährige Shabir Ahmed aus der Haft entlassen werden. 2012 war der damals 59-jährige Ahmed wegen mehrfacher Vergewaltigung minderjähriger Mädchen, zudem als Bandenführer einer sogenannten „grooming gang“ verurteilt worden. 19 Jahre Gefängnis erhielt er als Organisator der Vergewaltigerbande von Rochdale (100.000 Einwohner) in Greater Manchester, wegen Verschwörung zum Zwecke sexueller Handlungen mit einem Kind, für zwei Fälle von Vergewaltigung, für Beihilfe zur Vergewaltigung, sexuelle Nötigung sowie inländischen Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung.

In einem zweiten Prozess wurde er kurz darauf zu 22 Jahren verurteilt, diesmal für 30 nachgewiesene Vergewaltigungen eines einzigen Mädchens über mehr als zehn Jahre. Sein Richter Mushtaq Khokhar ordnete allerdings an, dass Ahmed beide Strafen parallel absitzen sollte. So war seine Strafe am Ende auf 22 Jahre limitiert. Inzwischen sind nur 14 Jahre verstrichen. Ahmed wird vorzeitig entlassen. Und das wirkt in der Tat sehr fragwürdig in einem Fall so absurd schwerer Schuld.

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