Der Bundesrat will den Ländern erlauben, eigene Betriebsverbote für Gas- und Ölheizungen zu erlassen. Das geht aus der Stellungnahme der Länderkammer zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz hervor.
Die Bundesregierung will zentrale Teile von Robert Habecks Heizungsgesetz streichen. Neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen sollen in bestehenden Gebäuden ausdrücklich weiter zulässig bleiben. Die bisherige Vorgabe, wonach eine neu eingebaute Heizung grundsätzlich zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, soll entfallen.
Frei von staatlichen Auflagen wären Eigentümer damit aber nicht. Wer nach Inkrafttreten des Gesetzes eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss schrittweise einen steigenden Anteil der erzeugten Wärme aus klimafreundlicheren Brennstoffen beziehen. Dazu zählen etwa Biomethan oder Bioheizöl.
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