Nur etwa ein Prozent aller Verfassungsbeschwerden sind erfolgreich. Das ist ungefähr der Durchschnittswert seit Gründung der Bundesrepublik.
Im Jahr 2023 zum Beispiel hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe 4.735 Fälle entschieden. Nur 55-mal ging das Urteil zugunsten der Kläger aus. Das entspricht einer Quote von gerade mal 1,16 Prozent.
Ein gewonnener Prozess vor dem höchsten deutschen Gericht ist deshalb schon für sich etwas Besonderes. Erst recht ist er das, wenn die Karlsruher Roben dann auch noch die unteren Instanzen geradezu abwatschen.
Wie in unserem Fall jetzt.
Man tut Oliver Janich sicher kein großes Unrecht, wenn man ihn als schillernde Figur bezeichnet.
Der 57-jährige frühere Börsenjournalist vertritt viele – sagen wir mal: kontroverse Positionen. Im Jahr 2015 kehrte er Deutschland den Rücken und wanderte aus: auf die Philippinen. Von dort aus meldet er sich weiter regelmäßig zu Wort und bleibt dabei seiner Linie treu.
Leise und zurückhaltend – das ist Janichs Sache nicht. Er bezeichnet seine Gegner als „Spast“, als „geisteskrankes Duo“, als „schlicht zu dämlich“ und „abgrundtief böse“. Varianten sind „kreuzdämlich“ und „saudämlich“. So jedenfalls lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Die behauptet auch, Janich habe auf Telegram die Exekution von George Soros und Joe Biden gefordert, was er bestreitet.
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