Am Mittwoch entschied das Konstanzer Landgericht, dass ein 28-jähriger Syrer, der mehrere Menschen mit einem Messer bedrohte und nur durch mehrere Schüsse von Polizisten aufgehalten werden konnte, weder in ein Gefängnis noch in eine geschlossene Psychiatrie kommt. Bei dem Syrer wurde eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert, zum Tatzeitpunkt im April 2024 sei er schuldunfähig gewesen. Richter, Staatsanwalt und Gutachter waren sich einig, dass es zu einer Rückfallgefahr und weiteren Straftaten kommen könnte. Formal wurde eine Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet, jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Das berichtet die Schwäbische.
Der Syrer kam 2015 nach Deutschland und verbrachte zunächst einige Jahre in Ludwigsburg, wo er aufgrund der Schizophrenie auch Selbstmordversuche unternahm und mehrfach in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht war. Er glaubte unter anderem, Menschen heilen zu können, indem er ihre Schmerzen auf sich nehme, und hatte gleichzeitig das Gefühl, dass andere ihm schaden wollten. Im April 2024 bedrohte er dann mehrere Menschen in Unteruhldingen in Baden-Württemberg mit einem Messer. Das Messer hatte er von seinem damaligen Arbeitsort mitgenommen, der Küche eines Gastronomiebetriebs.
Laut einer Pressemitteilung vom April sei der Versuch der ersten Polizeistreife, den Mann dazu zu bewegen, das Messer wegzuwerfen, erfolglos geblieben. Auch Warnschüsse blieben ohne Wirkung. Der Syrer ging mit dem Messer auf die Polizisten los, woraufhin diese ihn durch einen Schuss verletzten. Er leistete weiterhin heftigen Widerstand. Die Polizei forderte schließlich ein Sondereinsatzkommando an. Insgesamt wurde der Syrer von fünf Kugeln getroffen. Noch als er blutend am Boden lag, rief er „Allahu akbar“, wie die Schwäbische berichtet.
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