Der Deutsche Bundestag soll am kommenden Freitag drei neue Verfassungsrichter(innen) wählen. Vor allem eine Kandidatin ist besonders umstritten. Nötig ist eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Im Fokus steht die von der SPD vorgeschlagene Professorin für Verfassungsrecht und Sozialrecht an der Universität Potsdam, Frauke Brosius-Gersdorf. Der Deutschland-Kurier klärt wichtige Fragen rund um die Richterwahl.
► Wieso müssen überhaupt neue Richter gewählt werden?
Es gibt 16 Verfassungsrichterinnen und -richter, die je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt werden. Ihre Amtszeit beträgt höchstens zwölf Jahre, Altersgrenze ist das 68. Lebensjahr. Deshalb sollen nun drei Richterposten neu besetzt werden.
Parteipressekonferenzen von Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen











