Steuererhöhung durch die Hintertür – Reform gleicht nicht einmal die kalte Progression aus, errechnen Experten

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Steuererhöhung durch die Hintertür – Reform gleicht nicht einmal die kalte Progression aus, errechnen Experten
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Die Bundesregierung hat Steuerentlastungen versprochen und angeblich geliefert – nach einer Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) erreicht die geplante Einkommensteuerreform, die die Bundesregierung vergangene Woche ankündigte, jedoch nicht einmal das Niveau eines vollständigen Ausgleichs der kalten Progression und bleibt deutlich dahinter zurück. Zwar sollen kleinere und mittlere Einkommen teilweise entlastet werden. Tatsächlich stellt die Reform jedoch einen Bruch mit der Praxis der vergangenen Jahre dar.

Die Bundesregierung beziffert das Entlastungsvolumen für das Jahr 2028 auf rund zehn Milliarden Euro. Vorgesehen sind unter anderem eine Anhebung des Grundfreibetrags von derzeit 12.348 Euro auf 12.900 Euro und ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Bereits früh wiesen Kritiker jedoch darauf hin, dass ein erheblicher Teil der Entlastungssumme auf die inflationsbedingte Anhebung des Kindergeldes zurückzuführen sei (mehr dazu hier).

Das IW hat in seiner Analyse nun herausgearbeitet, dass die Tarifgrenzen der Einkommensteuer nicht ausreichend an die Inflation angepasst werden. Dadurch bleibt der Effekt, der gemeinhin als kalte Progression bezeichnet wird, bestehen. Gemeint ist damit, dass Einkommen zwar inflationsbedingt steigen, die Steuerbelastung aber ebenfalls zunimmt, weil die Tarifgrenzen nicht entsprechend angehoben werden. Hierdurch kann sich im Einzelfall eine deutlich höhere Belastung ergeben.

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