Genossin Stefanie Hubig will die „demokratische Gesetzlichkeit“ wieder einführen

vor 2 Monaten

Genossin Stefanie Hubig will die „demokratische Gesetzlichkeit“ wieder einführen
Bildquelle: Tichys Einblick

In ihrer Verzweiflung über die Meinungsfreiheit und die pluralistische Demokratie gerät die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig in die Gefahr, den Spuren Hilde Benjamins, der Justizministerin der DDR, zu folgen. Hubig tönt: „Der Rechtsextremismus ist die größte Gefahr für unsere Demokratie und wir müssen unseren Rechtsstaat stärken für die Auseinandersetzung mit Verfassungsfeinden und Extremisten.“ Die Bundesjustizministerin politisiert das Recht, weil sie den Kampf gegen den politischen Gegner verrechtlicht und damit Unrecht schafft. Man würde Hubig vielleicht sogar zustimmen, wenn nicht für Steinmeier, Hubig und Bas der Rechtsextremismus bereits haarscharf jenseits ihrer Parteigrenze beginnt, zumal Angela Merkel in Blockparteienmanier die Union zur Partei der Mitte gemacht hatte, und zwar der Mitte zwischen Grüne und SPD und damit die wirkliche Mitte der Gesellschaft räumte, die nun von links (zwangs-)verwaltet werden soll.

Allerdings vermied es die Genossin Hubig, die schwammigen Begriffe „Verfassungsfeind“ und „Extremist“ rechtlich, staatsphilosophisch und historisch sauber zu definieren. Alles und jeder kann nun als „Verfassungsfeind“ und „Extremist“ diffamiert werden. Schützt vor dem Vorwurf, ein Extremist oder ein Verfassungsfeind zu sein, nur wie früher ein Kreuz vor Vampiren heute ein Parteiabzeichen der SPD oder der Grünen oder der Linken oder die notariell beglaubigte Mitgliedschaft bei der Antifa oder bei „Omas gegen Rechts“?

Zur wirklichen Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung, die nach dem Diktum von Böckenförde nicht die Voraussetzungen garantieren kann, von denen sie lebt, werden Zensur und Gesinnungsjustiz, wie sie Hubig vorzuschweben scheint. Es widerspricht dem Grundgesetz fundamental, wenn eine Schöffen-Stasi eingeführt werden soll: „Wer für die Justiz arbeitet, muss mit beiden Füßen auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen. Wir arbeiten deshalb gerade an einem Gesetzentwurf, der die Verfassungstreue und die Wahl von Schöffen klarer regeln soll.“ Vor dem Regeln kommt die Überprüfung. Von wem, nach welchen Kriterien wird wer überprüft? Die Stasi hatte das Instrument der „operativen Personenkontrolle“. Vom Thüringer Verfassungsschutz des Stephan Kramer, der Mitglied des Stiftungsrates der Amadeu Antonio Stiftung ist? Oder gleich durch die Amadeu Antonio Stiftung?

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