Der Stadtpark von Fürstenwalde war am 8. April dieses Jahres wohl Tatort einer weiteren Gruppenvergewaltigung.
Bisher acht Verdächtigen wird vorgeworfen, irgendwo auf dem riesigen Areal zwischen Fürstenwalder Spree und der Bahnstrecke nach Berlin „sexuelle Handlungen gegen den Willen von zwei jugendlichen Mädchen begangen zu haben“.
Ein dringender Tatverdacht – der zum Beispiel auch eine Untersuchungshaft rechtfertigen könnte – habe sich bislang aber nicht ergeben, sagt Staatsanwalt Ingo Kechichian. Davon sprechen Juristen, wenn jemand mit großer Wahrscheinlichkeit der Täter ist. Bei Gruppenvergewaltigungen ist der dringende Tatverdacht fast immer schwierig: Wer hat wirklich mitgemacht, wer hat „nur“ zugeschaut?
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