Die Subventionierung der Rente durch Steuern steigt unaufhaltsam an. Demnächst geht ein Drittel aller Steuereinnahmen in die Rentenkasse. Im nächsten Jahrzehnt könnte es sogar fast die Hälfte aller Steuereinnahmen sein. Damit werden vor allem „versicherungsfremde Leistungen“ finanziert, also Sozialleistungen, die mit der eigentlichen Rente nichts zu tun haben. Es geht um den Sozialstaat, in den nach Auffassung der SPD – und offenbar auch der Union – angeblich niemand einwandert. Was die Regierung aus Union und SPD als Reform verkauft, verschärft die Probleme noch. Und die nächste Stufe der Rente auf Pump ist bereits in Planung.
Die Bundesregierung rühmt sich, sie sichere die Rentenleistungen ab. Doch für die Kosten im Bundeshaushalt von Lars Klingbeil ist im vorgelegten Reformkonzept nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs keine Kostenbegrenzung vorgesehen. Bedeutet: Nach oben ist alles offen … Das ist wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Sprengstoff: Zusagen werden schon mal festgeschrieben, finanzielle Risiken landen beim Bund. Und damit bei den Steuerzahlern. Schon nach geltender Gesetzeslage dürften die Bundeszahlungen an die Rentenversicherung 2040 rechnerisch 36,7 Prozent der Steuereinnahmen des Bundes beanspruchen. Gegenwärtig sind es rund 29 Prozent. Das entspricht einem Anstieg um 7,7 Prozentpunkte. Bedeutet im Klartext: Ein wachsender Teil der Steuermittel wäre für die Alterssicherung gebunden, bevor über irgendwelche anderen Ausgaben (wie Bildung, Infrastruktur etc.) entschieden wird.
Die Größenordnung ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt gewaltig. Im Bundeshaushalt 2026 sind 127,4 Milliarden Euro für die gesetzliche Rentenversicherung veranschlagt. Der Entwurf für 2027 sieht 132 Milliarden Euro vor. Das wären weitere 4,6 Milliarden Euro, rund 3,6 Prozent mehr. Damit entfallen schon heute etwa 76 Prozent sämtlicher an die Rentenkasse fließenden Bundesmittel auf den allgemeinen Zuschuss. Das bedeutet: Geld wird einfach überwiesen („allgemein“), um alle möglichen Ausgaben der Rentenkassen mit Steuergeld zu subventionieren.
Entsprechend stark hängt die Rentenfinanzierung an Mitteln, die der Bund aus Steuereinnahmen aufbringen muss. Annähernd ein Viertel der vorgesehenen Bundesausgaben fließt damit jetzt schon in die Rentenversicherung. Diese Bundeszuschüsse sollen die Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung sichern und gelten pauschal auch sogenannte versicherungsfremde Leistungen ab. Versicherungsfremde Leistungen sind Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, denen keine entsprechenden Beitragszahlungen gegenüberstehen und die gesamtgesellschaftliche Aufgaben erfüllen. Dazu zählen beispielsweise Transfers an Zuwanderer, die Mütterrente und bestimmte beitragsfreie Anrechnungszeiten. Die Bundeszuschüsse dienen wesentlich dazu, diese Leistungen aus Steuermitteln zu finanzieren. Ihre wachsende Beanspruchung bleibt dennoch eine Haushaltsfrage.
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD): Für die Kosten seines Bundeshaushalts ist im vorgelegten Reformkonzept nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs keine Kostenbegrenzung vorgesehen.
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