Ein jemenitischer Asylbewerber zieht gegen die Niederlande vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Khaled Al-Anesi will fünf Kinder aus seinen Ehen mit seiner Zweit- und Drittfrau nachholen. Der Fall könnte wegweisend sein: Das „Recht auf Familienleben“ könnte Einfallstor für Vielehe werden.
Zum ersten Mal in seiner Geschichte muss der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg über einen Fall entscheiden, der direkt mit Polygamie verknüpft ist. Der jemenitische Anwalt Khaled Al-Anesi, der nach dem Arabischen Frühling in den Niederlanden Asyl erhielt, sieht in der Ablehnung des Familiennachzugs seiner Kinder eine Verletzung seines Rechts auf Achtung des Familienlebens gemäß Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Der Fall „Khaled Saleh Mohammed AL-ANESI gegen die Niederlande“. Er wurde am 3. Februar 2025 auf der offiziellen Datenbank des EGMR veröffentlicht.
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