In Berlin könnte künftig das Tragen religiöser Symbole im Staatsdienst erlaubt werden – auch für Polizistinnen. Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus haben einen Antrag eingebracht, der die Abschaffung des sogenannten Neutralitätsgesetzes vorsieht. Über den Vorstoß soll nach der Osterpause beraten werden, wie der Tagesspiegel berichtet.
Das Neutralitätsgesetz verbietet derzeit Beamtinnen und Beamten im Bereich der Polizei, Justiz und Rechtspflege das sichtbare Tragen religiöser Symbole während des Dienstes – dazu zählt auch das Kopftuch. Die Grünen kritisieren, das Gesetz schränke den Zugang zum öffentlichen Dienst für kopftuchtragende Frauen stark ein oder schließe sie sogar aus. Die zuständige Abgeordnete Tuba Bozkurt bezeichnete das gegenüber dem Tagesspiegel als „faktisches Berufsverbot“, das angesichts des Fachkräftemangels problematisch sei.
Das derzeit geltende Neutralitätsgesetz untersagt bislang „Beamtinnen und Beamten, die im Bereich der Rechtspflege, des Justizvollzugs oder der Polizei beschäftigt sind“, das Tragen religiöser Symbole und Kleidungsstücke während des Dienstes.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











