Polizei oder Bundeswehr: Wer darf Drohnen über Deutschland abschießen? Klare Regeln fehlen

vor 9 Monaten

Polizei oder Bundeswehr: Wer darf Drohnen über Deutschland abschießen? Klare Regeln fehlen
Bildquelle: Apollo News

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Abwehr von unbemannten Flugobjekten offenbar nicht klar geregelt. Wer ist im Ernstfall dafür zuständig, eine Drohne vom Himmel zu holen? Die Bundeswehr, die in Friedenszeiten eigentlich nicht im Inland eingesetzt werden darf? Oder die Bundespolizei, die für die Sicherheit besonders kritischer Bereiche wie Flughäfen und Bahnhöfe zuständig ist? Oder die jeweilige Landespolizei, was der föderalen Architektur der deutschen Sicherheitspolitik entsprechen würde?

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat einen zaghaften Vorstoß gewagt, indem er ankündigte, das Luftsicherheitsgesetz ändern zu wollen. Der CSU-Politiker will, dass der Bundeswehr in bestimmten Fällen der Abschuss von Drohnen im Inland erlaubt wird. Nun pflichtet ihm der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Thomas Röwekamp (CDU), bei. „In Anbetracht der gegenwärtigen Bedrohungslage benötigen wir kein Kompetenzgerangel, sondern klare gesetzliche Grundlagen für die Bekämpfung von Drohnenangriffen“, sagte Röwekamp dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

„Auch der Föderalismus darf einer wirksamen Bekämpfung nicht entgegenstehen. Wir brauchen eine gemeinsame und effektive Fähigkeit, um uns vor diesen Gefahren zu schützen, unabhängig davon, ob eine militärische oder zivile Einrichtung betroffen ist, und unabhängig davon, in welchem Bundesland diese Einrichtung gelegen ist“, forderte der CDU-Politiker.

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