Am 29. Mai unterschrieb Ungarns neuer Premier Péter Magyar eine politische Vereinbarung mit EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen. Darin wurde festgehalten, welche Reformen Ungarn durchführen müsse (und wolle), um insgesamt 16,4 Milliarden Euro an eingefrorenen EU-Geldern für Ungarn zu bekommen. Der genaue Inhalt ist nicht publik.
Magyar behauptete auf der Pressekonferenz an jenem Tag, die EU habe immer nur eine einzige Forderung an Ungarn gehabt: „Orbáns Korruption“ zu bekämpfen. Da er die Korruption beenden werde, könnten die EU-Gelder also fließen.
Das war überraschend, denn unter der Regierung von Viktor Orbán hatte die EU sehr viel mehr als das gefordert. Insbesondere für ein Element dieser Summe, 6,3 Milliarden Euro an suspendierten Mitteln aus dem Kohäsionsfonds, galt gemäß einem Beschluss der EU-Kommission vom 15. Dezember 2022 als Bedingung, Ungarn müsse beim Asylrecht und beim Kinderschutzgesetz geltende EU-Regeln implementieren. Das Kinderschutzgesetz verletzt der Kommission zufolge LGBTQ-Rechte, und Ungarns Asylrecht verletzt das Recht von Schutzsuchenden, Asyl zu begehren.
Das genaue Zitat auf Englisch: „(…) the Commission maintains its concerns regarding (…) Hungary’s so-called child-protection law, serious risks to academic freedom and the right to asylum. Until these concerns are addressed (…) the Commission cannot reimburse the related expenditure under several programmes.“
Dennoch hielt Magyar auch im ungarischen Parlament das Narrativ aufrecht, es bedürfe nur der Korruptionsbekämpfung (und verbesserter Rechtsstaatlichkeit und akademischer Freiheit und „Medienfreiheit“), um die EU-Gelder zu erhalten.
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