Jan Böhmermann hat in seiner Sendung ZDF Magazin Royale im Oktober 2022 den Eindruck erweckt, der frühere BSI-Präsident Arne Schönbohm habe eine Nähe zu russischen Geheimdiensten und sei ein Sicherheitsrisiko. Schönbohm wurde danach von der damaligen Innenministerin Nancy Faeser (SPD) versetzt. Jetzt hat das Oberlandesgericht (OLG) München in zweiter Instanz entschieden: Vier zentrale Behauptungen des ZDF und Böhmermanns sind unwahr.
Das ZDF bestätigte das Urteil des OLG München und gab in einer Stellungnahme am Dienstag bekannt, es werde das Urteil „sorgfältig auswerten“. Die entsprechenden Passagen seien bereits nach dem Urteil des LG München I „entfernt“ worden, worauf auch „transparent hingewiesen“ worden sei.
Weitgehend hat sich der ehemalige Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik durchgesetzt. Das gelang ihm bereits 2024 in erster Instanz, als er das Urteil folgendermaßen gegenüber NIUS kommentierte: „Mit diesen vier falschen Äußerungen hat das ZDF Deutschlands Sicherheit gefährdet. Mir wurde unterstellt, ich sei ein russischer Spion. Medien weltweit haben diese falsche Behauptung aufgegriffen – von den USA bis nach Japan. Für das ZDF muss dieses Urteil erhebliche Konsequenzen haben, wie in Zukunft verhindert wird, dass solch falsche Berichterstattung veröffentlicht wird.“
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