Ein Foto von Eiernockerln mit grünem Salat hat in Österreich zu einer Verurteilung nach dem Verbotsgesetz geführt. Ein 46-jähriger Mann aus Niederösterreich erhielt am Landesgericht Korneuburg eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt auf Bewährung für drei Jahre. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Mann hatte das Bild am 20. April 2025 auf einem öffentlich einsehbaren Facebook-Profil veröffentlicht. Der 20. April ist der Geburtstag Adolf Hitlers, dem dieses Gericht oft als Lieblingsspeise zugeschrieben wird. Nach Angaben von Heute versah er den Beitrag mit dem Text: „Pünktlich am 20.4. Tag des Herrn und für Österreich Eiernockerl mit Grünen Salat Sehr wichtig Österreich Rot weiß Rot.“
Die Staatsanwaltschaft sah darin eine nationalsozialistische Wiederbetätigung. Angeklagt wurde der Mann nach § 3g Abs. 1 und Abs. 2 Verbotsgesetz. Entscheidend war nach Darstellung der Anklage nicht allein das Gericht, sondern die Kombination aus Datum, Begleittext und öffentlicher Verbreitung. Das Posting sei öffentlich einsehbar und „vielen Menschen“ zugänglich gewesen.
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