„Nazi“ – schrieb eine Nutzerin auf X (ehemals Twitter) im September 2023 über den designierten CDU-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz. Wie der Stern nun berichtet, sollte diese Aussage die Frau noch teuer zu stehen kommen. Ein halbes Jahr später wurde die Wohnung der Frau, die nach eigener Aussage im Rollstuhl sitzt, von Polizisten durchsucht. Merz hatte Strafanzeige wegen Beleidigung gestellt. Laut Stern hat sich die Frau durch die Hausdurchsuchung eingeschüchtert gefühlt. Ihr Profil auf X hat sie unterdessen gelöscht.
Der Stern berichtet außerdem von einer weiteren Hausdurchsuchung aufgrund einer Strafanzeige durch Friedrich Merz. Einen „drecks suffkopf“ nannte ein X-Nutzer aus Stuttgart den CDU-Vorsitzenden. Auch hier stellte Merz Strafanzeige. Nachdem der Beschuldigte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hatte, wurde eine Hausdurchsuchung durch Staatsanwaltschaft und Amtsgericht angeordnet. Dabei wurden auch die digitalen Geräte des Mannes, wie sein Smartphone und sein Laptop, beschlagnahmt.
Merz lässt, wie ein Sprecher gegenüber dem Stern mitteilte, Beleidigungen, die gegen ihn in den sozialen Medien getätigt werden, strafrechtlich verfolgen – und das gilt anscheinend auch für verhältnismäßig harmlose Äußerungen. Auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck geriet zuletzt aufgrund seiner zahlreichen Strafanzeigen in die öffentliche Kritik.
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