Migrantenquote im öffentlichen Dienst: Rassismus jetzt doch grundgesetzwidrig

vor 4 Monaten

Migrantenquote im öffentlichen Dienst: Rassismus jetzt doch grundgesetzwidrig
Bildquelle: Tichys Einblick

Wenn in Berliner Verwaltungen Stellen vergeben werden, kommt es nicht auf die Qualifikation an, sondern auf den Migrationshintergrund. Grundlage dafür ist das „Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft“, kurz Partizipationsgesetz.

Demnach soll der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in den Berliner Verwaltungen ihrem Anteil der Berliner Gesamtbevölkerung entsprechen. Dieser Anteil liegt aktuell bei über 40 Prozent. Weiterhin müssen bei Bewerbungsverfahren 40 Prozent der zu Gesprächen eingeladenen Bewerber einen Migrationshintergrund haben.

Die Zuschreibung eines Migrationshintergrunds „kann insbesondere an phänotypische Merkmale, Sprache, Namen, Herkunft, Nationalität und Religion anknüpfen“. Konkret bedeutet das: Die Hautfarbe entscheidet über die Jobaussicht, wer schlechter Deutsch spricht, ist besser qualifiziert.

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