Union und SPD haben sich auf mehrere steuerpolitische Änderungen verständigt, die noch in dieser Woche im Bundestag beschlossen werden sollen. Über den entsprechenden Änderungsantrag zum Steueränderungsgesetz berichtete zuvor Politico. Kern der Änderungen sind eine Ausweitung von Begünstigungen für Parteispenden und neue steuerliche Vorteile für Gewerkschaftsmitglieder.
So sollen Parteispenden künftig noch stärker steuerlich gefördert werden. Die Koalition plant, die bisherige Obergrenze für die besondere Abzugsfähigkeit zu verdoppeln: Verheiratete sollen bis zu 6.600 Euro pro Jahr steuerbegünstigt spenden können, Alleinstehende bis zu 3.300 Euro. Bisher liegt die Grenze für für Ehepaare bei 3.300 Euro und für Alleinstehende bei 1.650 Euro.
Das Besondere bei Parteispenden ist, dass 50 Prozent des Betrags direkt von der Steuerschuld abgezogen werden können. Das unterscheidet sie von Spenden an gemeinnützige Organisationen, die lediglich das zu versteuernde Einkommen mindern und daher nur in Höhe des persönlichen Grenzsteuersatzes wirken.
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