Seit 2006 gibt es das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Es regelte das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen und schuf das klassische Amtsgeheimnis ab. Bürger bekamen damit die Möglichkeit, behördliche Dokumente einzusehen, ohne dafür ein rechtliches Interesse nachweisen oder eine Begründung liefern zu müssen. Informationen durften nur verweigert werden, wenn Sicherheitsbelange, laufende Gerichtsverfahren, der Datenschutz Dritter oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berührt waren.
Nun will die CDU/CSU/SPD-Koalition unter der fadenscheinigen Begründung „Bürokratieabbau“ diese Freiheiten einschränken. Wörtlich steht im 34-Punkte-„Reformpapier“ der Koalition unter Punkt 32 zum IFB:
„Wir werden das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit dem BfDI* weiterentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anpassen. Wir werden das komplizierte IFG für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter machen. Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können. Dabei prüfen wir, ob wir den Kreis der betreffenden Personen auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränken. Wir wollen unsere Beschäftigten vor Anfeindungen und Drohungen schützen, indem wir die Namen der Mitarbeitenden schwärzen. In Zeiten einer komplexen Bedrohungslage von innen und von außen wollen wir die staatliche Resilienz erhöhen und dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie dem der Kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung oder auch der wissenschaftlichen Forschung stärker Rechnung tragen. Die IFG-Gebühren werden wir im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip anpassen.“ * BfDI = Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
AfD-Parteitag in Erfurt - Tag 1 u.a. mit Wahl zum Parteivorsitz | 04.07.26











