Man kann bei dieser parlamentarischen Frage an den Fall des Terroristen vom Berliner CSD-Umzug denken. In Wahrheit ist das Problem um einiges größer. Abdul Ballout wurde 2005 als Sohn libanesischer Eltern in Berlin geboren, fiel früh als aggressiv auf und wollte später zum IS überlaufen. Am 26. Juli 2026 beging er ein Attentat auf den Berliner Christopher Street Day. Bald stellte sich heraus: Ballout war schon länger wegen Terrorplänen im Visier der Behörden. Er konnte aber nicht durchgehend beobachtet werden, weil das die Ressourcen der Berliner Polizei mit Sicherheit überfordert hätte. Zudem hatte Ballout seit Geburt den deutschen Pass.
Die Problematik, die man aus dem Fall Ballout ableiten kann, ist klar. De später Terrorist gehörte zu einer Gruppe von Gefährdern, die man aus kultureller Sicht gerne abschieben würde, weil sie sich dem hiesigen Gemeinwesen in keiner Weise verpflichtet fühlen. Das war aber nicht möglich, weil er wie viele islamische Extremisten inzwischen die deutsche Staatsbürgerschaft besaß.
Eine aktuelle Anfrage aus der AfD-Fraktion im Bundestag hat ergeben, dass 104 Gefährder aus dem Phänomenbereich „politisch motivierte Kriminalität – religiöse Ideologie“ die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen. 26 Gefährder besitzen neben dem deutschen auch noch den türkischen, 16 den marokkanischen und elf den libanesischen Pass. Daneben stammen die islamischen Gefährder auch aus Russland (acht Doppelstaatler, wohl vorwiegend Tschetschenen), Tunesien (sieben), Syrien (fünf), dem Irak, Afghanistan und Kosovo (jeweils vier). Es gibt noch 15 weitere Nationalitäten, die hier vertreten sind. Daneben haben 144 „islamistische“ Gefährder – so wie wohl auch Ballout – nur den deutschen Pass.
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