In Deutschland wird viel von Faschismus und von Faschisten oder sogar von faschistischen Journalisten gesprochen. Denn wer oder was das ist, das wissen die „Richtiggesinnten“ immer schon ganz genau. Sie schauen dabei selbstredend nicht so genau hin. Denn dann müssten sie feststellen, dass der wahre Faschismus etwas ganz anderes ist und im Grunde sogar in ihren eigenen Reihen existiert. Da hilft jede Verharmlosung durch die Brantners und Göring-Eckardts nicht. Zum Teil existiert er geographisch gesehen aber auch andernorts – und dann eben auch wieder in Deutschland, was den Grünen aber recht ist. Aber das ist wieder ein etwas anderes Kapitel derselben Geschichte.
Dass es ein ziemlich hohes Maß an menschenverachtender Ideologie gerade und ausgerechnet außerhalb Europas gibt, das zeigt auf schlagende Weise der neueste „Völkermordprozess“ am Oberlandesgericht München. Angeklagt war kein Alt- oder Neunazi abendländischer Herkunft, sondern eben ein irakisches Ehepaar, das erst im IS-Gebiet und heute in Deutschland, inzwischen aber getrennt, lebt. Ankläger war die Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof. Die Festnahme der beiden Iraker datiert aus dem Dezember 2024. Erst einmal (ironische) Gratulation zur Verfahrensdauer. Man hat offenbar keine Umstände und Bedenken gescheut. Für die Angeklagten war das vielleicht nicht angenehm, für den Steuerbürger aber auch nicht.
Zur Sache, zunächst zu den Personen: Die Frau, die Asia R.A. genannt wird, war bei ihrer Heirat 19 Jahre alt, ihr Mann offenbar um die 35. Wo sie sich trafen (in Deutschland oder dem Irak?), ist unbekannt. Bekannt ist nur, dass Twana H.S. Anfang der 2000er Jahre als Asylbewerber in München lebte und später als Friseur in Schwabing tätig war. Nachdem er seine Frau geheiratet hatte, waren die beiden um das Jahr 2015 im IS-besetzten Teil des Iraks unterwegs. Das ist zunächst eine ganz logische Erzählung, wenn man die Geschichte aus der Sicht von Twana H. sieht. Der Iraker ging stets im Sinne der Maximierung des eigenen Nutzens vor: Erst war die ‚Flucht‘ aus dem Irak und ein Asylantrag in Deutschland das beste Rezept, um „besser zu leben“. Später versprach er sich mehr vom IS und dessen Terrorregime.
Im Irak kaufte Twana H. auf einem Basar ein damals fünfjähriges jesidisches Mädchen. Später bezog er mit seiner Frau (19) und der Jesidensklavin (5) ein „Haus aus Lehm am Rande der syrischen Wüste“, so das Gericht. In diesem Haus ereigneten sich in der Folge die grausamsten Misshandlungen. Ihr erstes Jesidenmädchen zwangen sie zur Hausarbeit, „misshandelten“ es, wollten es anscheinend zwangsweise zum Islam bekehren. Das Mädchen musste islamische Gebete erlernen. Daneben wurde es von seinem „Besitzer“ vergewaltigt, als es höchstens sieben Jahre alt war.
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