Hessen reformiert sein Rundfunkgesetz

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Hessen reformiert sein Rundfunkgesetz
Bildquelle: Tichys Einblick

Der Hessische Rundfunk (HR) gehört mit einem Jahresetat von rund 470 Millionen Euro und rund zweitausend Mitarbeitern zu den kleineren der neun ARD-Sendeanstalten. Er ist in etwa gleich groß wie der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb); erheblich kleiner als der HR sind der Saarländische Rundfunk (SR) und Radio Bremen (RB). Die „Großen“ sind – in alphabetischer Reihenfolge – der Bayerische Rundfunk (BR), der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR), der Norddeutsche Rundfunk (NDR), der Südwestrundfunk (SWR) und der Westdeutsche Rundfunk (WDR)

Nun will das seit Ende 2023 von einer schwarz-roten Koalition regierte Hessen die gesetzlichen Vorgaben für den HR neu regeln. Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Benedikt Kuhn (CDU), nannte im Hessischen Landtag erste Details der geplanten Gesetzesnovelle, in der Kuhn eine „Vorreiterrolle“ sieht: weniger Radiosender, Gehaltsdeckel für den Intendanten, Schluss mit Gendersprache, verbindliche journalistische Standards, Stärkung der Kontrollgremien.

Von 2027 an soll es bis zu vier Hörfunkprogramme mit dem HR als alleinigem Veranstalter geben, von 2030 an bis zu drei. Derzeit betreibt der HR die Radiowellen HR1, HR2-Kultur, HR3 und HR4 sowie gemeinsam mit dem Südwestrundfunk (SWR) und dem Saarländischen Rundfunk (SR) die junge Welle Dasding. Hinzu kommt die Infowelle HR Info, die künftig mit dem Radiosender SWR Aktuell und dem trimedialen Angebot SR Info enger kooperieren soll.

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