HateAid-Gründerin Josephine Ballon hat in einem Gastbeitrag im Spiegel den Paragrafen zur Politikerbeleidigung verteidigt. Bei Paragraf 188 StGB gehe es um „den Schutz des politischen Prozesses und der Demokratie“. Denn schon jetzt würden sich zahlreiche Kommunalpolitiker nicht trauen, gegen Beleidigungen im Internet vorzugehen, und wegen der Vielzahl solcher Nachrichten überlegen, ihre Ämter niederzulegen. Das belegten „die Realität“ und „die Wissenschaft“. Sie verweist auf den Radikalisierungsbericht MOTRA des Bundeskriminalamts.
Ballon verweist darauf, dass der Paragraf bereits 1951 ins Strafgesetzbuch eingeführt wurde. Damals umfasste er jedoch nur Verleumdung und üble Nachrede. Erst 2021 wurde der Straftatbestand um die Beleidigung von „Personen des politischen Lebens“ erweitert. „Der Paragraf erzeugt viel Aufregung, produziert steile Schlagzeilen, aber die Debatte basiert selten auf Fakten“, schreibt sie. In der Bevölkerung werde der Paragraf als „Majestätsbeleidigung“ bezeichnet, doch diese Darstellung sei irreführend und werde politisch instrumentalisiert.
Über die Geldstrafe wegen „Lügenfritz“ und die Hausdurchsuchung wegen „Schwachkopf“ schreibt Josephine Ballon: „Der Paragraf 188 hat in letzter Zeit vor allem durch Einzelfälle Schlagzeilen gemacht, die es nie hätte geben dürfen.“ Denn diese Maßnahmen seien unverhältnismäßig gewesen. Eine Staatsanwaltschaft, die im Umgang mit Hasskriminalität besser geschult gewesen wäre, hätte in den Fällen nicht ermittelt, behauptet sie. „Denn die erhebliche Beeinträchtigung des öffentlichen Wirkens setzt voraus, dass es sich nicht um eine geringfügige Beleidigung handeln darf.“
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