Ich bereite die Beerdigung einer alten Grundschullehrerin aus Wuppertal vor. Die Tochter erzählt mir folgende Begebenheit über die Mutter und erlaubt mir, diese in meiner Kolumne zu verarbeiten:
„Meine Mutter hat bei jeder ihrer Grundschulklassen ein Anti-Untertan-Experiment durchgeführt. Dazu hat sie sich zu einem passenden Zeitpunkt einen Schüler herausgesucht und diesen ungerechterweise vor der ganzen Klasse schlecht behandelt. Und wehe, der Klassensprecher wäre nicht für den Schüler eingetreten. Und wehe, Mitschüler hätten sich auf die Seite meiner Mutter geschlagen. Und wie sehr hat sich meine Mutter gefreut, wenn hitzige kommunikative Prozesse durch ihr Fehlverhalten in der Klasse ausgelöst wurden, die dazu führten, dass schließlich eine Delegation von Schülern auf sie zukam und sie auf ihren Fehler hinwies. Die Schüler sollten für ihr ganzes Leben ermutigt werden, sich aktiv gegen Autoritätspersonen zu organisieren, wenn diese im Unrecht sind.“
Mut zum Widerstand gegen Fehlgriffe der „Obrigkeit“; selbst wenn es gegen die eigene Lehrerin geht, von der man bei der Notengebung abhängig ist. Oder wenn es gar gegen das Bundesverfassungsgericht geht, diese oberste aller Obrigkeiten. Bei den Klagen gegen die Corona-Maßnahmen der staatlichen Exekutive fällt auf, dass sich das Bundesverfassungsgericht bei seinen Urteilen auf die weisungsgebundenen Exekutiv-Behörden „Robert Koch-Institut“ und „Paul-Ehrlich-Institut“ gestützt hat. Das oberste deutsche Gericht, dessen Richter von Parteipolitikern gewählt werden, hat sich damit bei seinen Corona-Urteilen als allzu parteiisch und regierungstreu erwiesen. Bürger und Sprecher der Gesellschaft, die sich naiv gutgläubig und untertänig hinter diese Corona-Gerichtsurteile gestellt haben, haben unserem Land und dem demokratischen Grundsatz der Gewaltenteilung einen Bärendienst erwiesen.
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