Das Verwaltungsgericht Weimar hat im Eilverfahren beschlossen, dass die Demoverbotszone an Zufahrtsstraßen zum AfD-Parteitag teilweise rechtswidrig sei. Eine Demonstration auf einer Autobahnbrücke über die A71 sei zulässig. Unter dieser Brücke werden viele der Parteitagsteilnehmer anreisen.
Das Landesverwaltungsamt Thüringen hatte zuvor per Allgemeinverfügung eine Demoverbotszone eingerichtet (Apollo News berichtete). Die „Durchführung von Versammlungen und Aufzügen“ ist demnach von Freitagabend bis Sonntagabend auf bestimmten Straßen verboten. So sollen die Wege zum AfD-Bundesparteitag in der Messe Erfurt freigehalten werden.
Das Vorgehen, Demos per Allgemeinverfügung einzuschränken, hält das Verwaltungsgericht nun für zulässig. Dafür müsse allerdings von jeder einzelnen erfassten Versammlung eine konkrete Gefahr ausgehen. Diesen Nachweis habe die Behörde in ihrer Gefahrenprognose jedoch nicht erbracht.
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