Niemand außerhalb der Regierungskreise weiß, was in dem Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz drinsteht, demzufolge die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingeordnet wird. Laut BfV ist das Dokument nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt, eine Veröffentlichung ist nicht vorgesehen. Nun regt sich breiter Widerstand.
„Dass das Gutachten zur AfD im Geheimen bleibt, die Einschätzung selbst aber herausposaunt wird, ist in einem echten Rechtsstaat ein no go“, kommentiert Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner von der Uni Augsburg.
Josef Franz Lindner von der Uni Augsburg
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