„Europa bereitet sich auf einen schwierigen Winter mit hohen Energiepreisen vor“, warnt die EU-Kommission. Wegen einer möglichen „geringeren Verfügbarkeit von Gas und Öl“ hat die Kommission deshalb am Mittwoch offiziell den Vorschlag unterbreitet, bestimmte Regeln der Methanverordnung für Importeure auszusetzen. Eigentlich müssten diese nämlich ab dem 1. Januar 2027 strenge Berichtspflichten erfüllen, und bei Nichteinhaltung könnten hohe Strafen drohen.
„Die durch den Konflikt im Nahen Osten verursachte Anspannung auf den globalen Energiemärkten übt Druck auf die Energiemärkte in Europa aus“, heißt es in der Pressemitteilung. Die mögliche geringere Verfügbarkeit von Öl und Gas könnte die „Wettbewerbsfähigkeit und die Versorgungssicherheit“ beeinträchtigen. Deshalb sollen die Berichts- und Überwachungspflichten für Importeure von Erdgas, Erdöl und Kohle ausgesetzt werden.
Die temporäre Aussetzung einiger Vorschriften ändere nichts an der Zielsetzung des Gesetzes, der Reduktion von Methanemissionen im Zusammenhang mit der Förderung, Verarbeitung und dem Transport von Kohle, Erdgas und Erdöl. Das betonte die Kommission.
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