Frauke Brosius-Gersdorf fordert verpflichtende Angabe der Adresse auf Social Media

vor 10 Tagen

Frauke Brosius-Gersdorf fordert verpflichtende Angabe der Adresse auf Social Media
Bildquelle: Apollo News

Die gescheiterte Kandidatin für den Richterposten am Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, fordert im Interview mit dem Tagesspiegel die verpflichtende Nennung des Namens und der Adresse von Nutzern bei der Registrierung auf Plattformen. Mit einer solchen Pflicht könne man besser „gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen zivilgerichtlich und strafrechtlich vorgehen“, findet die Professorin.

Die Juristin führt aus: „Dann kann man sich zwar weiterhin auf der Plattform unter einem Pseudonym äußern.“ Doch sobald ein Nutzer die Persönlichkeitsrechte anderer Personen verletzt „oder Straftaten begeht“, sollten, wie sie findet, „die Betroffenen einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Plattformbetreiber auf Herausgabe des Namens des Rechtsverletzers haben.“

Zuvor wurde die Juristin gefragt, wie man besser gegen „Hass im Netz“ vorgehen könne, angesichts dessen, dass selbst eine „Topjuristin wie Sie praktisch wehrlos“ sei. Nachdem Apollo News im Juli vergangenen Jahres zuerst über die Haltung der Richterkandidatin insbesondere zum Thema Schwangerschaftsabbruch berichtet hatte, war Brosius-Gersdorf mit teils scharfer oder überzogener Kritik wegen ihrer Ansichten konfrontiert.

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