Weil er angeblich dem ehemaligen „Flügel“ der AfD angehört, verweigert das zuständige Landratsamt in Mecklenburg-Vorpommern einem AfD-Politiker die Verlängerung seines Jagdscheins. Als Grundlage dient ein fragwürdiges Gutachten des Verfassungsschutzes, das NIUS vorliegt. Nun kommt es am Montag zur Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Schwerin.
Thore Stein hat ein Hobby, das im ländlichen Mecklenburg-Vorpommern keine Seltenheit ist. Seit seiner Studentenzeit ist der heute 38-Jährige passionierter Jäger. Jagdscheine werden bekanntlich nur für einen begrenzten Zeitrahmen ausgestellt. Im März 2021 drohte die waffenrechtliche Erlaubnis von Stein auszulaufen. Um alsbald wieder auf seinem geliebten Hochsitz Platz nehmen zu können, stellte Stein einen Antrag auf Verlängerung für die nächsten drei Jagdjahre – vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2024.
Eigentlich ist ein solches Ersuchen eine reine Formsache. Stein ist nicht vorbestraft, Reserveoffizier der Bundeswehr und übt seine Passion bereits seit 2009 aus. Doch auf eine Rückmeldung wartet der vierfache Familienvater lange Zeit vergebens. Was er nicht ahnt: Die Untere Jagdbehörde im Landkreis Ludwigslust-Parchim hat gar nicht vor, ihm die Genehmigung zu erteilen. Denn aus Sicht der Verantwortlichen in der Behörde gibt es einen entscheidenden Makel: Thore Stein ist Politiker der AfD in Mecklenburg-Vorpommern. Und tatsächlich: Nach mehreren Monaten Wartezeit wird Stein die waffenrechtliche Erlaubnis versagt.
Aus den Gerichtsakten, die NIUS vorliegen, geht hervor, wie sich die Jagdbehörde zielstrebig auf die Suche nach Argumenten begibt, um ihm den Jagdschein zu verwehren. Man greift zurück auf ein Gutachten des Verfassungsschutzes, in dem Stein mit abenteuerlichen Begründungen als Verfassungsfeind gebrandmarkt wird. Von einer ergebnisoffenen Prüfung kann kaum die Rede sein. Mit dem Eingang des Antrags, so wirkt es jedenfalls, scheint die Entscheidung schon gefallen zu sein. Mitunter wird Sachbearbeitern der Jagdbehörde von ihren Vorgesetzten nahegelegt, nochmal „nachzufassen“, um gewichtigere Gründe aufzubieten, damit der AfD-Politiker seinen Jagdschein verliert.
Schon kurz vor Eingang des Antrags, am 17. März 2021, meldet sich der Verfassungsschutz bei der Jagdbehörde. Der Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Abteilung im Innenministerium („Abteilung 5“) und untersteht damit direkt dem SPD-Innenminister Christian Pegel. Der Nachrichtendienst verschickt ein „Behördenzeugnis“ an die Sachbearbeiterin B., die den Antrag von Thore Stein bearbeitet.
Christian Pegel (SPD), der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, ist der Dienstherr des Landesverfassungsschutzes.
Parteipressekonferenzen von Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen











