Am Donnerstag wurde vor dem Oberlandesgericht der Fall Claudia Pechstein verhandelt. Die 52-jährige mehrfache Olympiasiegerin wehrt sich gegen eine Maßnahme des Eislauf-Weltverbandes (ISU), der sie vor Jahren mit einer Doping-Sperre belegte. Pechstein zufolge geschah dies jedoch zu Unrecht.
Bei dem Prozess in der vergangenen Woche war dies jedoch nicht der eigentliche Aufreger. Im Vorfeld des Verhandlungstages gab das Gericht eine Sicherheitsverfügung heraus, der zufolge das Tragen einer FFP2-Maske im Gerichtssaal verpflichtend sei. Bei der Verhandlung selbst fühlte man sich in die tiefste Corona-Zeit zurückversetzt. Tatsächlich leisteten alle der im Gericht anwesenden Parteien der Anordnung des Gerichts Folge. Widerstand gegen die verordnete Maskenpflicht regte sich nicht.
Konkret hieß es in der Sicherheitsverfügung: „Im Sitzungssaal gilt für alle Anwesenden (Prozessbeteiligte, Pressevertreter, Zuhörer etc.) eine FFP2-Maskenpflicht. Die Maske darf von jeweils einem Prozessbeteiligten aus Gründen der Verständlichkeit für den Zeitraum vorübergehend abgenommen werden, in dem er während der Verhandlung das Wort hat.“ Eine Begründung für die Notwendigkeit der Maskenpflicht lieferte das Gericht nicht.
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