In der deutschen Gesellschaft, die sich rühmt, ach-so-offen und ach-so-tolerant zu sein, gibt es Themen, die Minenfeldern gleichen, und Ideen, die man aus Angst vor dem Rassismus-Stempel gar nicht erst diskutiert. Doch manchmal sickert die Wahrheit dennoch durch die Ritzen des Systems und stößt dringend notwendige Debatten an. Nicht durch Polemiker oder Populisten – um mal zwei Vorwürfe aufzugreifen, die NIUS immer wieder gemacht werden –, sondern durch die Organe der Justiz. Zwei aktuelle Fälle illustrieren das eindrucksvoll; dabei geht es um die Intelligenz von Asylbewerbern bestimmter Länder sowie das Reizthema des ethnischen Volksbegriffs.
Zum einen wäre da der Prozess gegen Issa Al Hasan, den syrischen Attentäter von Solingen. Bei dem islamistisch motivierten Anschlag auf dem Stadtfest tötete Al Hasan im vergangenen Sommer drei Menschen, mehrere weitere waren schwer verletzt worden. Die Tat wurde vom Islamischen Staat (IS) als „Rache für Muslime“ gefeiert.
Im laufenden Verfahren am Oberlandesgericht Düsseldorf gab der psychiatrische Gutachter, Professor Johannes Fuß, eine Einschätzung ab, die manch einen überraschen dürfte: Al Hasan sei voll schuldfähig, trotz eines extrem niedrigen Intelligenzquotienten (IQ) von 71. Jener IQ-Wert sei zwar „unterdurchschnittlich“, aber nicht so niedrig, dass es die Schuldfähigkeit mindere. Und dann die entscheidende Erkenntnis: In Syrien, wo Al Hasan aufgewachsen war, befinde sich ein solcher Wert „im unteren Normbereich“.
Auch der Chefredakteur der Online-Redaktion der „Jungen Freiheit“ machte auf die bemerkenswerten Ausführungen des Psychiaters aufmerksam.
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