Innenminister Dobrindt bestätigt Recherchen von NIUS: Hatten die Somalier gefälschte Papiere bei sich?

vor etwa 1 Jahr

Innenminister Dobrindt bestätigt Recherchen von NIUS: Hatten die Somalier gefälschte Papiere bei sich?
Bildquelle: NiUS

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat am Dienstag in der ARD die NIUS-Recherchen zum Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts bestätigt. Die 6. Kammer unter Vorsitz eines Grünen-nahen Richters hatte die Bundespolizei dazu verpflichtet, den Grenzübertritt von drei Somaliern zu gestatten, um hierzulande „ein Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats für das Asylverfahren einzuleiten“, wie es in den Gerichtsakten heißt.

Dobrindt erklärte am Montag in der ARD-Sendung Maischberger, dass die drei Somalier bereits am 2. und 3. Mai versucht hätten, nach Deutschland zu gelangen. Das hatte NIUS zuvor exklusiv berichtet. Beide Male hätten sie „kein Asylgesuch gestellt“. Eine NGO übernahm anschließend die Hotelkosten für die Migranten, die in Polen warteten. Mithilfe des Vereins „Pro Asyl“ versuchten die Somalier, eine Frau und zwei Männer, am 9. Mai dann erneut nach Deutschland zu gelangen. Plötzlich jedoch legte die Frau eine Geburtsurkunde vor, laut der sie minderjährig sei.

Vor Gericht begründete die Frau die Änderung ihres Geburtsdatums wie folgt: Ihr Geburtsdatum sei von polnischen Behörden falsch erfasst und auch auf ihren Hinweis nicht korrigiert worden. Ihr tatsächliches Geburtsdatum sei der 25. Juli 2008, womit sie noch minderjährig wäre. Das gehe auch aus einer Geburtsurkunde hervor, von der sie eine Kopie einreichte, die ihre Mutter ihr übersandt haben will. Minderjährige gelten bekanntlich als „vulnerable Gruppe“ als schutzbedürftig. Somit stellt sich die Frage, ob „Pro Asyl“ der Somalierin einen entsprechenden Hinweis gegeben hat.

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