Bundesgerichtshof: Ukraine beauftragte den Nord-Stream-Terror

vor 6 Monaten

Bundesgerichtshof: Ukraine beauftragte den Nord-Stream-Terror
Bildquelle: Tichys Einblick

Das Höchstgericht kommt zu dem Schluss, dass die Sabotage im Auftrag eines fremden Staates erfolgte und macht deutlich, dass damit die Ukraine gemeint ist. Zwar nennt das Gericht kein konkretes Land, doch aus dem Zusammenhang ergibt sich ein klarer Bezug zur Ukraine.

Ausgangspunkt der Entscheidung war eine Haftbeschwerde im Fall des ukrainischen Staatsangehörigen Serhij K., eines ehemaligen Mitglieds einer Spezialeinheit der ukrainischen Streitkräfte. Der Mann war im vergangenen Jahr in Italien festgenommen und anschließend nach Deutschland überstellt worden. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshof entschied nun, dass K. weiter in Haft bleiben muss.

Dem Beschuldigten wirft der Generalbundesanwalt verfassungsfeindliche Sabotage, die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie die Zerstörung von Bauwerken vor. Serhij K. bestreitet eine Beteiligung an den Taten. Seine Verteidigung argumentierte, selbst bei einer möglichen Tatbeteiligung stehe ihm sogenannte funktionelle Immunität zu. Der Anschlag sei Teil des bewaffneten Konflikts zwischen der Ukraine und Russland gewesen, zudem habe es sich bei den Pipelines um ein legitimes militärisches Ziel gehandelt.

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