„Billigung einer Straftat“ – Strafbefehl über 1.800 Euro für drei Daumen nach oben

vor etwa 1 Jahr

„Billigung einer Straftat“ – Strafbefehl über 1.800 Euro für drei Daumen nach oben
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Eine Frau aus dem hessischen Lohfelden kommentierte am 26. Oktober auf X unter einem Beitrag auf X mit drei Daumen hoch in Emojiform. Doch dieser Kommentar sollte der 64-Jährigen noch teuer zu stehen kommen. Denn die Staatsanwaltschaft Kassel eröffnete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Billigung einer Straftat.

Die drei Daumen hatte die Frau nämlich unter einen Beitrag gestellt, in dem über eine 15-Jährige aus Schweden berichtet wurde, die ihren Vergewaltiger, ein Mann mit Migrationshintergrund, erhängte. Der Nachricht fügte der Ursprungsuser an: „Hat der jetzt 77 Jungfrauen?“ Die Staatsanwaltschaft legte der 64-Jährigen den Kommentar mit den drei Daumen hoch pauschal als Befürwortung der Tat aus.

"Diesem Beitrag stimmten Sie als Userin xyz am selben Tag gegen 19:25 zu, indem Sie dreimal "Daumen nach oben" klickten." pic.twitter.com/uNrgm8rjYQ

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