Der Bundesgerichtshof hat das milde Urteil gegen den arabischen „Raketen-Influencer“ aufgehoben. Eine neue Verhandlung ist trotzdem unwahrscheinlich: Atallah Younes hat Deutschland längst verlassen. Das berichtet Legal Tribune Online (LTO) unter Berufung auf die Entscheidung vom Mittwoch (Az. 5 StR 153/26).
Der 5. Strafsenat sieht beim Tatvorsatz Rechtsfehler des Landgerichts Berlin I und weist den Fall zurück. Der Angeklagte sitzt jedoch im Ausland. Nach dem ersten Urteil flog er Mitte April 2025 nach Amman.
Atallah Y. war im April 2025 nur wegen Sachbeschädigung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden (NIUS berichtete). Die Staatsanwaltschaft wollte mehr: versuchte, gegebenenfalls schwere Brandstiftung und versuchte gefährliche Körperverletzung. Der BGH gibt der Revision recht.
Rechtsgutachten zur Einführung eines bundesweiten Mietendeckels 2026 | 27.08.2026














