Eine Frau aus Bayern, die auf einer Demonstration ein Bild des damaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach mit erhobenem rechten Arm gezeigt hatte, muss 1.800 Euro Strafe zahlen. Das entschied das Landgericht Schweinfurt am 27. März im Berufungsverfahren und bestätigte damit das Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt.
45 Tagessätze zu 40 Euro soll die Frau nun zahlen, wie es das Amtsgericht zuvor entschieden hatte. Die Staatsanwaltschaft war ebenso wie die Frau selbst gegen das Urteil in Berufung gegangen, weil „nach Ansicht des Sachbearbeiters die Strafhöhe zu gering“ ausgefallen sei (mehr dazu hier). Die Strafverfolgungsbehörde forderte deshalb 70 Tagessätze, blieb damit aber erfolglos.
Auch die Frau hatte gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt – für sie kam nur ein Freispruch infrage, teilte sie gegenüber Apollo News mit. Sie musste sich wegen des Vorwurfs der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuches verantworten.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











